Gasprüfung in Sportbooten

 

Die Flüssiggas-Anlagen in Sportbooten müssen alle 2 Jahre geprüft werden.
Wir führen die Prüfung auf Ihrer Yacht durch und erneuern einzelne Komponenten - falls erforderlich.

Nachdem unser Mitarbeiter - er ist ein sog. zertifizierter Sachkundiger - Ihre Anlage erfolgreich geprüft hat,
bekommt Ihre Yacht eine entsprechende Prüfplakette. Außerdem wird die Bestätigung in der Prüfbescheinigung (blaues Buch) zur
wiederkehrenden Prüfung eingetragen. 

Hinweise
Neubesitzer einer Yacht müssen vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage die Prüfung vornehmen lassen - es sei denn, beim Kauf des Schiffes lag eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit der DIN EN ISO 10239 bestätigt.

  • Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.
  • Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach 6 Jahren ersetzt werden. Je nach Einbau und äußeren Einflüssen können diese Komponenten jedoch schon deutlich früher porös oder korrodiert sein.
  • Eigner bzw.  Halter von Booten sind daher verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Wenn einzelne Teile Beschädigungen aufweisen – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig.

Nur mit gültiger Prüfplakette und Prüfbescheinigung darf eine Flüssiggas-Anlage in Booten betrieben werden!